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Deutscher Fernsehpreis 2024 - Wir haben GEWONNEN! - Buchstäblich leben!

Am 25.09.2024 wurde Buchstäblich leben mit dem Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie „Bestes Factual Entertainment“ ausgezeichnet!

Ich kann es immer noch kaum fassen und bin so unglaublich stolz auf das gesamte Team – und natürlich auf unsere wundervollen Herzensmenschen, die den Mut hatten, ihre Geschichten mit uns zu teilen. Es war eine unglaubliche Reise, und dieser Moment gehört uns allen! In meiner Rolle als wissenschaftliche Projektleitung durfte ich „meine 8“ von Anfang an auf ihrem Weg begleiten.

Ein riesiges Dankeschön und Glückwunsch an alle!

Herzlich Willkommen im Therapiezentrum Prof. Dr. Ramacher-Faasen!

– Die Praxis für innovative Lern- und Sprachtherapie – mit dem Fokus auf flexibler Online-Therapie. –

»Ich freue mich sehr, Sie hier begrüßen zu dürfen. Seit über 30 Jahren bin ich in meiner eigenen Praxis für Lern- und Sprachtherapie tätig. Neben meiner Praxisarbeit lehre und forsche ich seit vielen Jahren an der Universität und Hochschule, aktuell als Professorin für Kindheitspädagogik. Dadurch verbinden sich stets Wissenschaft, Lehre und Praxis miteinander.«

~ Prof. Dr. Nicole Ramacher-Faasen

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Herzlich Willkommen im Therapiezentrum Prof. Dr. Ramacher-Faasen!

Ihre Praxis für professionelle & innovative Lern- und Sprachtherapiemit dem Fokus auf flexibler Online-Therapie.

»Ich freue mich sehr, Sie hier begrüßen zu dürfen. Seit über 30 Jahren bin ich in meiner eigenen Praxis für Lern- und Sprachtherapie tätig. Neben meiner Praxisarbeit lehre und forsche ich seit vielen Jahren an der Universität und Hochschule, aktuell als Professorin für Kindheitspädagogik. Dadurch verbinden sich stets Wissenschaft, Lehre und Praxis miteinander.«

~ Prof. Dr. Nicole Ramacher-Faasen

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Lerntherapie - Angebote (Online & Präsenz)

für Schüler:innen & Studierende & Erwachsene

Stressfrei & flexibel vom heimischen Schreibtisch!

Lerntherapie - Informationen

Sprachtherapie

News

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Wissenschaft trifft IT

Unser Bildungsprojekt 2024

Integrative Lerntherapie

 Voraussetzungen für Online-Sitzungen:

  • Stabile Internetverbindung: Eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung ist erforderlich, um Videokonferenzen ohne Unterbrechungen durchführen zu können.
  • Geeignete Hardware: Ein Computer oder Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprechern oder Kopfhörern ist notwendig.
  • Ruhige Umgebung: Ein ungestörter, ruhiger Raum ohne Hintergrundgeräusche sorgt für eine effektive Sitzung.

Das ist selbstverständlich:

  • Einhaltung der Datenschutzrichtlinien: Vertrauliche Behandlung aller Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Einverständniserklärung: Schriftliches Einverständnis des Patienten zur Teilnahme an Online-Therapiesitzungen.
  • Technischer Support: Verfügbarkeit von technischem Support im Falle von Verbindungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten.

 

Sobald Ihre Anfrage vorliegt, bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob ein Therapieplatz frei ist.

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Wer braucht Lerntherapie?

Wir helfen Schüler:innen, Studierenden & Erwachsenen, die beim Lernen Schwierigkeiten haben.

Das können z. B. Probleme beim Lesen, (Recht-)Schreiben oder Rechnen sowie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme sein.

Manche Lernende wissen nicht genau, wie sie am besten lernen können. Wir helfen ihnen dabei, die richtige Methode zu finden.

Sie geben sich oft viel Mühe beim Lernen, erreichen aber nicht immer die Ergebnisse, die sie sich wünschen. Das kann frustrierend sein.

Manchmal führt das zu einem Teufelskreis, der sich auf andere Schulfächer und Lebensbereiche auswirken kann und dazu führt, dass sie die Motivation am Lernen verlieren und eine Lernunlust entwickeln. Das kann das Selbstvertrauen sehr beeinträchtigen und die ganze Familie belasten.

Wir helfen bei …

  • LRS / Legasthenie / Lese-Rechtschreib-Störung
  • Rechenstörung / Rechenschwäche / Dyskalkulie
  • AD(H)S / Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Störung
  • Automatisierungsstörungen beim Lernen
  • schulischen Leistungsproblemen
  • Hochbegabung / Underarchievement
  • Problemen im Lern- und Arbeitsverhalten
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Aufmerksamkeitsschwierigkeiten
  • Störungen der exekutiven Leistungen

Nachteilsausgleich für Schüler:innen & Studierende

Bei Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich der Nachteilsausgleich auf Klausuren, Referate sowie Haus- und Abschlussarbeiten. Es sollte abgeklärt werden, welcher Nachteilsausgleich für die jeweiligen Betroffenen am sinnvollsten erscheint. Durch die vielen verschiedenen Fakultäten und Prüfungsämter gibt es im Einzelnen unterschiedliche Regelungen zum Nachteilsausgleich.

Studierende haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Den zuständigen Prüfungsorganen obliegt die Entscheidung, welche beantragten Nachteilsausgleiche im konkreten Fall erforderlich, geeignet und angemessen sind, um chancengleiche Prüfungsbedingungen zu realisieren.

Nachteilsausgleichs wären z. B.:

  • Schreibzeitverlängerung bei Klausuren
  • Verlängerung der Vorbereitungszeit bei mündlichen Prüfungen
  • Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
  • Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten
  • Änderung der Prüfungsform
  • Erlaubnis der Nutzung von persönlicher Assistenz und technischen Hilfsmitteln

Kostenübernahme / Kostensätze

Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei Schüler:innen die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die (anteiligen) Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus. Weitere Infos finden Sie hier: BVL

Wer braucht Sprachtherapie?

Kinder & Jugendliche

In der Regel handelt es sich hierbei um ärztliche Diagnosestellung aus dem Bereich Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache SP1/SP2/SP3 (F80.- – F80.9)

Beispiel:

  • Mögliche Verdachtsdiagnose: Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
  • Indikationsschlüssel: SP1
  • Logopädische Diagnose: SES bei Entwicklungsstörung
    • F80.- Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache oder
    • F80.1 Expressive Sprachstörung
    • F80.8 Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache
  • Mögliche Leitsymptome: eingeschränkter akt./pass. Wortschatz, Wortfindungsstörung, Dysgrammatismus, Störung der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten, Störung der auditiven Merkspanne, Störung der Motorik und motorischen Koordination bei Respiration, Phonation und Artikulation
  • Behandlungseinheiten: i. d. R. 10 Termine je 45 Minuten

Weitere Infos: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-f80-f89.htm

Erwachsene

Sprachtherapie wird per ärztlicher Heilmittelverordnung (Rezept) durchgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei um ärztliche Diagnosestellungen aus dem Bereich Störung der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung SP5 / SP6 / ST1 (R47.—R49) – ICD 10

Beispiel:

  • Mögliche Verdachtsdiagnose: Sprach- und Sprachstörungen anderenorts nicht klassifiziert
  • Indikationsschlüssel: SP5
  • Logopädische Diagnose: R47.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Sprech- und Sprachstörungen
  • Behandlungseinheiten: i. d. R. 10 Termine je 45 Minuten

Weitere Infos:
https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-r47-r49.htm#R47

Eigenanteil: 10,- € je Rezept zzgl. 10 % vom Rezeptwert

Online-Sprachtherapie?

 Voraussetzungen für Online-Sitzungen:

  • Stabile Internetverbindung: Eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung ist erforderlich, um Videokonferenzen ohne Unterbrechungen durchführen zu können.
  • Geeignete Hardware: Ein Computer oder Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprechern oder Kopfhörern ist notwendig.
  • Ruhige Umgebung: Ein ungestörter, ruhiger Raum ohne Hintergrundgeräusche sorgt für eine effektive Sitzung.

Das ist selbstverständlich:

  • Einhaltung der Datenschutzrichtlinien: Vertrauliche Behandlung aller Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Einverständniserklärung: Schriftliches Einverständnis des Patienten zur Teilnahme an Online-Therapiesitzungen.
  • Technischer Support: Verfügbarkeit von technischem Support im Falle von Verbindungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten.

Gesetzlich Versicherte

Info: Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10,- € je Rezept zzgl. 10 % vom Rezeptwert.

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*Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Online-Therapie: Erst- & Bedarfsdiagnostik müssen in Präsenz durchgeführt werden.

* Schauen Sie bitte unter "Privat Versicherte & Selbstzahler:innen".

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Privat Versicherte

Kostenübernahme:

Bitte vergewissern Sie sich im Vorfeld, wie viel von den entstehenden Kosten für eine Heilmittelbehandlung von Ihrer Krankenkasse bzw. von der Beihilfe übernommen werden und was Sie selbst zu tragen haben.

Wir orientieren uns preislich an der GebüTh. Da für den Bereich der privat versicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, hat sich innerhalb der Heilberufe bislang die Verfahrensweise bewährt, aktive therapeutische Maßnahmen mit dem 1,8- bis 2,3-fachen des höchsten Satzes einer gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen. Diese Vorgehensweise haben mehrere Gerichte in der ersten und zweiten Instanz bestätigt.

Aus diesen Zahlen können Sie erkennen, dass wir, trotz höchster Qualifikation, lediglich den 1,5-fachen Vergütungssatz berechnen.

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